VIDEOBUSTER.de ist Deutschlands benutzer-freundlichste Online-Videothek
28.05.2015
Pressemitteilung 8-2015, 28.05.2015
Testbericht der DtGV: VIDEOBUSTER.de ist Deutschlands benutzer-freundlichste Online-Videothek
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat VIDEOBUSTER.de zur benutzer-freundlichsten Online-Videothek Deutschlands gekürt. Noch vor Amazon Instant Video (2. Platz, Note "gut") und Maxdome (3. Platz, Note "gut") führt VIDEOBUSTER.de das Ranking in der Teilkategorie mit der Note "sehr gut" (1,5) an. Getestet wurden 12 Anbieter, neben den eben genannten u.a. auch iTunes, Netflix und Sky Snap. Die Datenerhebung fand im April und Mai 2015 in Zusammenarbeit mit N24 statt. Das Test-Kriterium "Benutzerfreundlichkeit" floss zu 30% in die Gesamtwertung ein; daneben wurden auch Angebotsbreite, Preise & Konditionen sowie der Kundendienst bewertet. Gesamtsieger des Tests wurde Amazon Instant Video mit der Note "gut" (1,9).
"Das Ergebnis bestätigt uns auf unserem Weg, ein Produkt aus der Sicht des Users zu entwickeln, und es beweist, dass Innovation und Kreativität auch im stark umkämpften Video-on-Demand-Markt nicht immer von den Global Playern kommen", resümiert Radek Koslowski, Geschäftsführer der Netleih GmbH & Co. KG. "Auch mit unserem vergleichbar kleinen Team sind wir in der Lage, intelligente Recommendation-Algorithmen, unique Metadaten und eine ansprechende User Experience zu gewährleisten. Nicht nur bei der Benutzerfreundlichkeit, sondern auch im Gesamtergebnis schneiden wir besser ab als z.B. Netflix und Google. Dies bestärkt uns, diesen Weg weiter zu gehen und VIDEOBUSTER.de stetig zu verbessern."
In seiner gestrigen Meldung zur Veröffentlichung der Studie analysiert der Fachdienst Mediabiz das Ranking: "Schlusslicht beim diesjährigen Onlinevideothekentest von DtGV und N24 ist in diesem Jahr Watchever mit der Schulnote 3,2 - ein jäher Absturz nach dem vierten Rang in 2014. Ebenfalls überraschend: Netflix landet im Test lediglich im Mittelfeld." Details der Studie können auf der Website der DtGV eingesehen werden.